Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und/oder der Teilnahme an einer Veranstaltung des Musikvereins unterwirft sich der Zuschauer und/oder Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

  1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Lautstärke der Künstlerdarbietungen.
  2. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus der Konzerthalle/Festgeländes/Festzeltes.
  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  6. Der Besucher der Veranstaltung parkt auf eigene Gefahr.
  7. Der Veranstalter ist nicht für gestohlene Sachen verantwortlich.
  8. Die Veranstaltung findet, wenn nicht vorher auf eine Absage hingewiesen wird, bei jeder Witterung statt.
  9. Der Besucher gibt bei Besuch der Veranstaltung das Recht am eigenen Bild ab.
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